Exposé anfordern und „zahlungspflichtig bestellen“?


Was wirklich dahintersteckt

Die Politik spricht seit Jahren vom Bürokratieabbau. In der Praxis erleben Immobilienverkäufer, -käufer und Makler jedoch oft das genaue Gegenteil. Neue Informationspflichten, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzhinweise und rechtliche Vorgaben machen viele Abläufe nicht einfacher, sondern zunehmend komplizierter.

Was früher eine einfache Anfrage für ein Exposé oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins war, ist heute mit mehreren Bestätigungen und Hinweisen verbunden. Besonders der Button "zahlungspflichtig bestellen" sorgt regelmäßig für Verunsicherung.

Muss man jetzt schon etwas bezahlen? Natürlich nicht!

„Zahlungspflichtig bestellen“ beim Exposé? Warum Sie jetzt noch nichts bezahlen müssen

Wer auf einem Immobilienportal eine passende Immobilie entdeckt, möchte in den meisten Fällen zuerst nur eines: das Exposé ansehen und mehr Informationen bekommen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Doch genau an dieser Stelle tauchen oft Begriffe auf die viele Interessenten verunsichern. Neben dem Widerrufsrecht oder dem Hinweis auf einen Maklervertrag erscheint seit Neuestem sogar ein Button mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen".

Kein Wunder, dass viele denken:
"Moment mal - ich wollte doch nur Informationen anfordern oder einen Termin vereinbaren. Muss ich jetzt schon etwas bezahlen?"

Die gute Nachricht lautet: 👉 Nein

Durch das Anfordern eines Exposés oder der Vereinbarung eines Besichtigungstermins entsteht keine sofortige Zahlungspflicht.
Warum diese Hinweise trotzdem angezeigt werden und weshalb Makler gesetzlich dazu verpflichtet sind, erklären wir in diesem Beitrag

Warum erscheint überhaupt eine Widerrufsbelehrung?

Der erste Kontakt mit einem Immobilienmakler läuft heute fast immer digital – über Portale, E-Mail oder Kontaktformulare.

Sobald Maklerleistungen online angefragt werden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Interessenten über ihr Widerrufsrecht informiert werden müssen.

Das sorgt bei vielen zunächst für Verwirrung, bedeutet aber nicht, dass bereits Kosten entstanden sind.

Die Widerrufsbelehrung dient ausschließlich dazu, Verbraucher über ihre Rechte zu informieren.

Warum muss ich auf „zahlungspflichtig bestellen“ klicken?

Dieser Button sorgt regelmäßig für Verwirrung.

Schließlich möchte niemand versehentlich einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, nur weil er ein Exposé ansehen möchte.

Doch die Bezeichnung bedeutet nicht, dass sofort Geld fällig wird.

Der Gesetzgeber verlangt bei bestimmten Online-Verträgen eine eindeutige Kennzeichnung, wenn grundsätzlich eine Zahlungspflicht entstehen könnte. Immobilienmakler müssen deshalb darauf hinweisen, dass ihre Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen provisionspflichtig sein kann.

Im Immobilienbereich bedeutet der Klick also nicht:
❌ „Ich muss jetzt etwas bezahlen“
❌ „Ich kaufe die Immobilie“
❌ „Ich erhalte eine Rechnung für das Exposé“

Sondern ganz einfach:
✅ „Ich habe verstanden, dass der Makler eine Dienstleistung erbringt und im Erfolgsfall eine Provision entstehen kann.“

Für viele Interessenten wirkt diese Formulierung unnötig streng oder sogar abschreckend. Tatsächlich soll sie aber genau das Gegenteil bewirken: Sie soll sicherstellen, dass später keine Missverständnisse über mögliche Kosten entstehen.

Entstehen durch die Exposé-Anfrage Kosten?

Hier lautet die Antwort ganz klar: 👉 Nein.

Wer ein Exposé anfordert, erhält zunächst nur Informationen zur Immobilie.

Das allein löst keine Zahlung aus und verpflichtet nicht zum Kauf.
Eine Maklerprovision entsteht erst dann, wenn es tatsächlich zu einem erfolgreichen Immobilienkauf kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum bekomme ich schon bei einer Exposé-Anfrage einen Maklervertrag angezeigt?

Auch das sorgt häufig für Verwirrung.

Viele Interessenten gehen davon aus, dass ein Vertrag erst beim Notar entsteht.

Tatsächlich beginnt die Zusammenarbeit mit dem Makler oft deutlich früher.

Sobald ein Interessent:
•ein Exposé anfordert
•weitere Informationen zur Immobilie erhalten möchte
•oder einen Besichtigungstermin vereinbart

nimmt er bereits Maklerleistungen in Anspruch.

Darüber wird transparent informiert, damit von Anfang an klar ist, auf welcher Grundlage die Zusammenarbeit erfolgt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch ein Kaufzwang entsteht.

Es bedeutet lediglich, dass die Zusammenarbeit zwischen Makler und Interessent rechtlich sauber geregelt wird.

Warum ist das Ganze überhaupt notwendig?

Der Kauf einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens.

Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Beteiligten genau wissen müssen:

•ob eine Provision anfällt
•wer die Provision bezahlt
•welche Leistungen der Makler erbringt
•und welche Rechte der Interessent hat

Die Hinweise dienen also in erster Linie der Transparenz und dem Verbraucherschutz.

Auch wenn die Begriffe kompliziert wirken, sollen sie Klarheit schaffen und niemanden benachteiligen.

Der häufigste Irrtum

Viele setzen den Button „zahlungspflichtig bestellen“ mit einer direkten Zahlung gleich - Das ist falsch!

Der Klick bedeutet lediglich, dass der Interessent die Informationen anfordert und zur Kenntnis genommen hat, dass im Erfolgsfall eine Maklerprovision entstehen kann.

Mehr passiert an dieser Stelle nicht.

Wer sich lediglich über eine Immobilie informieren möchte, muss also keine Angst haben, versehentlich einen Kaufvertrag abzuschließen oder unmittelbar Kosten auszulösen.

Unser Tipp

Lassen Sie sich von juristischen Begriffen nicht verunsichern.

Wenn Sie ein Exposé anfordern oder eine Immobilie besichtigen möchten, fragen Sie einfach nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Wir erklären Ihnen transparent, welche Schritte folgen und wann tatsächlich Verpflichtungen entstehen.

Gerade bei Immobiliengeschäften gilt: Transparenz schafft Vertrauen.

Fazit

Begriffe wie „Maklervertrag“, „Widerrufsrecht“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ wirken auf den ersten Blick kompliziert und abschreckend.

In der Praxis bedeuten sie jedoch vor allem eines: Transparenz und rechtliche Klarheit.

Wer ein Exposé anfordert oder einen Besichtigungstermin vereinbart, erhält keine Rechnung und geht keine Verpflichtung zum Kauf ein.

So bleibt die Immobiliensuche entspannt und nachvollziehbar – und Sie können sich auf das konzentrieren, worum es wirklich geht: die passende Immobilie zu finden.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie tauchen immer wieder rechtliche Begriffe und gesetzliche Vorgaben auf, die auf den ersten Blick kompliziert wirken. Wir begleiten Sie transparent durch den gesamten Prozess, beantworten Ihre Fragen verständlich und sorgen dafür, dass Sie jederzeit wissen, welche Schritte als Nächstes anstehen. So können Sie wichtige Entscheidungen mit einem guten Gefühl treffen.

Ihre Immobilien-Experten für Darmstadt & Umgebung

Foto Gernot Löwenstein, Geschäftsinhaber, Immobilienmakler

Gernot Löwenstein, Geschäftsinhaber, Immobilienmakler

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