Das neue Wärmegesetz 2024 sorgt für zahlreiche Fragezeichen
Soll die Ölheizung immer aus- und die Wärmepumpe eingebaut werden? Die neuen Regelungen des Wärmegesetzes sind nicht leicht zu verstehen, vieles wird heiß diskutiert. Was ist richtig, was ist falsch?
Insgesamt elf häufige Irrtümer gibt es rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch Wärmegesetz genannt. Das berichtet "Finanztest" in der Ausgabe 12/2023. Vier große Missverständnisse und was wirklich gemeint ist.
Insgesamt elf häufige Irrtümer gibt es rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch Wärmegesetz genannt. Das berichtet "Finanztest" in der Ausgabe 12/2023. Vier große Missverständnisse und was wirklich gemeint ist.
Irrtum: Alte Gas- und Ölheizungen dürfen nicht mehr betrieben werden
Erst ab 2045 ist es generell verboten. Bis dahin gibt es zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen, die auch von der Wärmeplanung der Kommunen abhängen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiterhin erlaubt. Aber: Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut, muss dafür sorgen, dass die Anlage ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzt. Für eine Übergangszeit von fünf Jahren dürfen alle fossilen Heizungen eingebaut werden.

Der Betrieb alter Gas- und Ölheizungen wird erst ab 2045 generell verboten. Bis dahin gibt es zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiterhin erlaubt.
Irrtum: In Neubauten muss eine Wärmepumpe eingebaut werden.
Das stimmt nicht. In Neubaugebieten sind alle Heizungen erlaubt, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten.
Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe, so "Finanztest"
Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe, so "Finanztest"
Irrtum: Ein altes Haus muss nach dem Kauf oder der Erbschaft komplett saniert werden.
Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, eine Sanierung durchzuführen. In einigen Fällen müssen die neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren tätig werden. Das gilt etwa, wenn die oberste Geschossdecke nicht gedämmt ist oder die Heizanlage älter als 30 Jahre ist. Wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet, ist das ein guter Zeitpunkt, um notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Irrtum: Für Mieter gilt das Heizungsgesetz nicht
Wenn der Vermieter eine neue Heizanlage einbaut, kann er zehn Prozent der Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Die staatlichen Förderungen müssen vorher abgezogen werden. Die Miete darf höchstens um 50 Cent pro Quadratmeter und Monat steigen
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen oder Unklarheiten rund um das neue Wärmegesetz zur Verfügung

Gernot Löwenstein, Geschäftsinhaber, Immobilienmakler
Telefon: 06151 / 2 69 83
E-Mail: info@schaeferundpartner.de
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